Impressum, AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Dienstleistung Hackschnitzelerzeugung:


1.1 Bereitstellung: Der Auftraggeber stellt das zu hackende Holz an einem befestigten LKW befahrbaren Weg bereit. Hackholz welches sich auf nicht befestigen Flächen befindet kann nach Absprache mit Mehrkosten verbunden sein. Kommt es dadurch zu Flurschäden fallen alle entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Muss die Hackmaschine geborgen werden fallen die Bergungskosten ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Entstehender Ausfallzeiten
werden mit 200.-€/h in Rechnung gestellt. Alle Schäden die dadurch an der Maschine entstehen fallen zu Lasten des Auftraggebers. Falls Wartezeiten oder Kosten für Dritte entstehen, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
1.2 Reichweite: Die Kranlänge beträgt laut Hersteller 10m, rechnerisch vom Straßenrand noch ca 7m bei flachem Gelände, bei abfallenden Böschungen maximal 5 Meter. Das Holz das sich nicht in diesem Bereich befindet kann somit nicht maschinell gehoben werden, bleibt somit liegen.
1.3 Fremdkörper: Der Auftraggeber trägt die Sorgfaltspflicht und versichert dass das zu hackende Holz frei von Fremdkörpern wie Steine, Metall, Wurzeln, Kunststoffen, Glas, usw. ist. Kommt es durch einen Fremdkörper zum Schadensfall gehen die entstehend Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Entstehende Ausfallzeiten durch Reparatur und Instandsetzung werden zusätzlich ebenfalls in Rechnung gestellt.
1.4 Verschleiß: Der Auftraggeber versichert dass das zu hackende Holz frei von Fremdmaterial wie Sand, Steine, Erde usw. ist. Bei einem Auftrag pro 500 SRM Hackschnitzel liegt kalkulatorisch 1mm Verschleiß an der Messersitze zu Grunde. Wird dieses Verhältnis überschritten werden pro verschlissenem Messer 60.-€ zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte dein Messer ausgrund extremen Verhältnissen zerstört werden, wird ein Messer mit 300.-€ in Rechnung gestellt.
1.5 Gewichte: Der Auftraggeber hat sich zu informieren wie schwer der Schüttraummeter des frischen oder abgelagerten Holzes wiegt und sollte diese Information an den Hackerfahrer und die jeweiligen Abtransportfahrer weitergeben. Ggf Bestandteil eines schriftlichen Auftrages.
1.6 Ladegewichte: Der Abtransportfahrer muss vor Beginn des Hackens die maximale Zuladung und das maximale Fassungsvermögen seines Trailers oder Fahrzeuges an den Hackerfahrer mitteilen! Falls der Trailer oder das Fahrzeug mit einer Waage ausgestattet ist muss der Hackerfahrer rechtzeitig informiert werden wann die maximale Zuladung erreicht wird! Der Abtransportfahrer ist über seine Ladung inkl Ladungssicherung und Zuladungsgewicht verantwortlich. Der Hackerfahrer informiert den Abtransportfahrer vor Beginn der Hackens an diese Verantwortung. Sollte das zulässige Gesamtgewicht oder die maximale Zuladung trotzdem überschritten werden und dass Abtransportfahrer kommt in eine Verkehrskontrolle oder wird beim Kunden bezüglich Überladung belangt, ist der Hackerfahrer nicht zu belangen! Besitzt das Abtransportfahrzeug keine Waage gehen Abtransportfahrer und Hackerfahrer von Schätzmengen aus und berufen sich auf die vom Auftraggeber angegeben Gewichte pro Schüttraummeter. Kommt er zu einer Klage in einer Verkehrskontrolle oder zu Problemen bei der Annahme beim Kunden verweist der Hackerfahrer auf die von Auftraggeber angegeben Gewichte pro Schüttraummeter. Der Hackerfahrer ist dafür nicht zu belangen!
1.7 Auslastung: Abrechnungsverfahren per Schüttraummeter: Der Auftraggeber stellt sicher dass es während des Auftrages zu keinen größeren Standzeiten kommt. Zwischen den Fahrzeugen ( größer 35srm ) ist eine Wartezeit von bis zu 10 Minuten zumutbar, ( größer 75srm bis zu 20 Minuten) beträgt die Wartezeit länger 30 Minuten ist der Hackerunternehmer berechtigt Wartezeiten in Höhe von 50.-€/halbe Stunde in Rechnung zu stellen.
1.7.1 Kommt es zu Wartezeiten durch kurzweilige Reparaturen am Hacker ist eine Wartezeit der Abtransportfahrzeuge
bis zu 30min zumutbar. Bei Wartezeiten größer 1h dürfen maximal 60.-€/h Standzeit gefordert werden.
1.8 Auftragstreue: Der Auftraggeber versichert dass die im Auftrag angegeben Mengen vor Ort eingehalten werden. Der Auftrag liegt einer Kostenkalkulation zu Grunde in der die An- und Abfahrt im Auftragsvolumen mit einkalkuliert wurde. Sollte die im Auftrag angegeben Menge oder Tagesauslastung nicht erreicht werden, ist der Hackunternehmer berechtigt die ihm entgangen Einnahmen abzgl. nicht verbrauchtem Kraftstoff ( 0,50 L/ SRM oder 40 L/h ) in Rechnung zu stellen. Sollte das Auftragsvolumen überschritten werden kann vor Ort nach Absprache entschieden werden ob der Auftrag fortgesetzt wird. Der Hackunternehmer verpflichtet sich nicht bei Annahme des Hackauftrags den Auftrag bis zum Ende abzuschließen. Eine maximale Arbeitszeit von 10h sollte nicht überschritten werden. Sollte es doch zu Überzeiten kommen, ist der Hackunternehmer berechtig eine Zulage von 0,50 €/SRM oder 50.-€/h zu erheben!
1.9 Preise: Die Arbeitszeit beginnt zu der von Auftraggeber bestellten Uhrzeit und endet am Ende der Produktion einschließlich Saubermachen der Maschine, Messerwechsel und in Transportstellung bringen bis zum Anschluss an eine Öffentliche Verkehrsstraße. 
Bei Mindestmengen kann ein Mindermengenzuschlag nach Absprache oder eine zusätzliche Anfahrtspauschale erhoben werden. Die Abrechnung erfolgt immer 1/4 stündlich, jedoch mindestens 1h. Grundsätzlich gelten seit dem 1.1.2026 folgende Preise: Maschinensatz 350€/h + 130.-€/h Energiekostensatz. Anfahrt bei Bedarf: 2,50€/km. Alle Preis zzgl. 19% MwSt. 
1.9 Zahlung: Zahlungsziel sind 14 Tage. 2% Skonto innerhalb 5 Tage. Bei Verzug werden ab dem 30. Tag Verzugsgebühren in Höhe von 10% erhoben! Nach 50 Tage ohne Geldeingang wird die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet.


2. Lieferung von Hackschnitzel


2.1 Bestellung: Der Auftraggeber oder Kunde muss schriftlich angeben welche Größe Güte Qualität Feuchtegehalt und Verwendungszweck er benötigt. Die bestellte Menge muss abgenommen werden. Entstehende Rücknahmen werden getrennt in Rechnung gestellt.
2.2 Störungen oder Schäden: Störungen oder Schäden die entstehen durch nicht eindeutig definierten Anforderungen der Hackschnitzel wie: Qualität, Größe, Güte und Feuchte Zustand, werden nicht übernommen! Es wird auch kein Schadensersatz geleistet. Sollte es trotz korrekter Bestellung und Lieferung zu Störungen oder Schäden kommen,
muss umgehend der Lieferant informiert werden und umgehend eine Besichtigung vor Ort stattfinden. Schäden und Schadensersatz können bei Unterlassung der Meldung und der Möglichkeit zur Ansicht vor Ort nicht erhoben werden. Kosten von dritten werden nicht übernommen!
2.3 Holzarten: Holzarten und Holzqualitäten werden so gut als möglich getrennt gelagert. Jedoch ist es nicht ausgeschlossen dass es zu einer Mischung kommen kann. Toleranzen bis 10% sind zumutbar ohne Preisabschlag. Der Hackunternehmer kauft vorgerücktes Hackholz an und verlässt sich auf die vom Verkäufer angegeben Qualitäten und Holzarten. Während des Hackens hat der Hackerfahrer steht‘s ein Auge auf das in den Hacker laufend Material. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen dass sich in einem Waldholzsortiment ein Stück Altholz
befindet. Dies könnte etwa doch Fremde dazugelegt worden sein oder bereits vom Rückeunternehmer unbewusst aufgesetzt worden sein. Jegliche Schadenersatzansprüche durch ein Auftreten eines nicht NaWaRo fähigen Holzstückes werden ausgeschlossen! Ebenfalls könnten sich Steine oder Metalle im vorgerückten Energieholz befinden. Eine Separation ist nicht möglich. Sollte es zu Störungen kommen muss sofort der Lieferant kontaktiert werden um eine Besichtigung im aktuellen Fall zu ersehen!
Reklamationen und Schadenansprüche werden nach 24h abgelehnt!
2.4 Zahlung: Zahlungsziel sind 14 Tage. 2% Skonto innerhalb 5 Tage. Bei Verzug werden ab dem 30. Tag Verzugsgebühren in Höhe von 10% erhoben! Nach 50 Tage ohne Geldeingang wird die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet.


3. Sondervereinbarungen:
Sollten zu einzelnen Punkten Sondervereinbarungen vereinbart werden gelten trotzdem alle anderen Bedingungen.

Stand 1.01.2026

Name des Unternehmens

FORST-PROFI

Andre Beretovac

 

Eingetragener Firmensitz

Hauptstraße 55

73344 Gruibingen

 

Kontaktinformationen

0151-24032626

 

Geschäfts-ID-Nr.

200300000010

 

Umsatzsteuer-Nr.

DE 229851015

 

Aufsichtsbehörde

Gewerbeamt Gruibingen

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